Förderung Elektrofahrzeuge
Anpassung der Energieetikette für Neuwagen ab 1. Januar 2021
Auf Grund einer Anpassung der Energieetikette ab dem Jahr 2021 durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), haben sich Plug-In-Hybrid- und Elektro-Modelle von BMW und MINI in ihrer CO2-Effizienzklasse verbessert. Dies hat insbesondere für den Kanton Zürich eine teils erhebliche Reduzierung der Verkehrsabgaben zur Folge.
Zum Beispiel der Plug-In-Hybrid-BMW X5 xDrive 45e erhält im Kanton Zürich demnach neu 80% Rabatt auf die Verkehrsabgaben für die ersten 4 Jahre nach Inverkehrssetzung. Dies bedeutet, die Verkehrsabgaben liegen neu nur noch bei CHF 229.- statt wie bisher bei CHF 1’148.-. Über 4 Jahre beträgt die Einsparung somit CHF 3’676.-
Ein weiteres Rechenbeispiel für das Plug-In-Hybrid-Modell BMW X3 xDrive30e ergibt ähnliche Einsparungen. Die Verkehrsabgaben im Kanton Zürich betragen hier nur noch CHF 139,60 statt wie bisher bei CHF 698.-. Über 4 Jahre beträgt die Einsparung somit CHF 2’233,60 pro Jahr (gültig für 4 Jahre).
Sie können beim Kanton Zürich die Verkehrsabgaben für Ihren BMW oder MINI ganz einfach online berechnen.
Die Berechnung der Verkehrsabgaben ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Somit auch die Rabattstruktur auf Plug-In-Hybrid- oder Elektro-Fahrzeuge. Neben dem Kanton Zürich bieten auch zum Beispiel der Kanton Thurgau und Graubünden eine hohe Rabattierung an.
Weitere Verkehrsabgaben-Rechner für Kantone in unserer Region:
Graubünden
Die Verkehrssteuern für Elektro-Fahrzeuge werden im Kanton Graubünden mit einem Rabatt von 80% separat nach dem Gesamtgewicht berechnet. Personenwagen mit Verbrennungsmotor werden nach dem Hubraum bemessen und je nach CO2-Ausstoss ermässigt um:
- 60% für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 110 g/km
- 80% für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 95 g/km
St. Gallen
Fahrzeuge der Energieeffizienzkategorie A und einem CO2-Ausstoss bis höchstens 130 g/km sind für das Jahr der 1. Inverkehrsetzung sowie für die drei folgenden Jahre zu 100% von den Strassenverkehrssteuern befreit. Elektrofahrzeuge sind im Jahr der 1. Inverkehrsetzung und für die drei folgenden Jahre zu 100%, danach zu 50% steuerbefreit.
Thurgau
Luzern
Die Verkehrssteuer für Fahrzeuge mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb der Fahrzeugarten gemäss § 13 Absatz 1d und 1h des Gesetzes (z.B. Lieferwagen, Lastwagen resp. Traktoren, Motorkarren) beträgt 80 Prozent des entsprechenden Steueransatzes. Die Steuerbefreiung von Motorfahrrädern mit elektrischem Antrieb ist aufgehoben.
Zug
Im Kanton Zug wird die Verkehrsabgabe von Personenwagen nach dem Hubraum und bemessen. Eine reduzierte Jahressteuer von 50% von den Ansätzen der Besteuerung nach Gesamtgewicht wird erhoben für Personenwagen und Motorräder mit elektrischem Antrieb.
Schwyz
Aargau
Im Kanton Aargau gibt es keine Rabatte für energieeffiziente Fahrzeuge. Die Verkehrssteuern für Motorwagen mit Elektroantrieb werden nach Leistung bemessen, jene für Motorwagen nach Hubraum.