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RÜSTEN SIE AUF UND STEIGEN SIE AUF E-MOBILITÄT UM

Sie möchten ein Elektroauto kaufen oder Ihre Firmenflotte auf Elektroantrieb umstellen, es fehlt jedoch noch die Ladeinfrastruktur? Sie sind eine Gemeinde und wollen diese fit für die E-Mobilität machen? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und zum Vorgehen.

Für den Entscheid zum Kauf eines Elektroautos ist die Verfügbarkeit einer Ladestation von zentraler Bedeutung. Deshalb fördert der Kanton Zürich den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, vor allem am Wohnort. Aber auch für Unternehmen sowie für Park+Ride-Anlagen an Bahnhöfen und bei Carsharing-Standorten gibt es Unterstützung. Zusätzlich fördert der Kanton Zürich wichtige technologische Entwicklungen wie die dezentrale Stromspeicherung in Elektroautos sowie Wasserstofftankstellen für den Güterverkehr. Ausserdem unterstützt der Kanton Gemeinden und Unternehmen, die in Zusammenhang mit dem Umstieg auf E-Mobilität externe Beratung einholen wollen.

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer? Oder eine Gemeinde oder ein Unternehmen? Dann gibt es wahrscheinlich auch für Sie gute Gründe, in die Ladeinfrastruktur zu investieren und auf Elektroautos umzusteigen. Der Kanton unterstützt Sie mit finanziellen Beiträgen.

Sind Sie Mieterin oder Mieter? Dann machen Sie Ihre Verwaltung oder Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter auf das Förderprogramm aufmerksam.

Der Anschluss zuhause.

Wenn am eigenen Parkplatz der Anschluss für eine Ladestation fehlt, ist der Entscheid fürs Elektroauto mit teuren Investitionen verbunden und die Installation braucht Zeit, die nicht immer vorhanden ist. Der Kanton Zürich greift Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer unter die Arme, damit Ihre Immobilie für die Zukunft mit einer steigenden Nachfrage nach Elektroautos gerüstet ist.

Wer ist förderberechtigt?

Eine Förderung der Basisinfrastruktur können Sie beantragen, wenn Sie Parkplätze oder entsprechende Immobilien besitzen. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung für Sie einreichen. Oder die Firma, welche die Anlage für Sie konzipiert.

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